Erneute Probleme mit Stromspeichern des Herstellers Senec

Problemstellung und aktuelle Entwicklungen

Nachdem im Jahr 2022 drei Stromspeicher des Herstellers Senec, die für Photovoltaik-Anlagen genutzt wurden, in Brand geraten, wurde eine Vielzahl dieser Stromspeicher herstellerseitig in den Stand-by-Betrieb versetzt. Als ursächlich für die vorgenannten Vorfälle wurden Schädigungen auf Zellebene der Stromspeicher ausgemacht.

Mit der Monitoringsoftware „SENEC.SmartGuard“, die nach Angaben des Herstellers Senec Software-Abweichungen und andere Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten erkennen soll, wollte man Vorfälle, wie die vorstehend geschilderten, zukünftig ausschließen. Die Stromspeicher wurden sukzessive wieder in Betrag genommen.

Im Frühjahr 2023 ist ein weiterer Stromspeicher des Herstellers Senec in Brand geraten. Daraufhin hat Senec zahlreiche Speichersysteme in den sog. Konditionierungsbetrieb versetzt, also die verfügbare Kapazität seiner Speichersysteme gedrosselt.

Ganz aktuell hat Senec Kunden im August 2023 darüber informiert, dass Speicher der Bauart „SENEC.Home V2.1“ sowie „SENEC.Home V3“ in den Konditionierungsbetrieb versetzt wurden. Eine Stromspeicherung sei bis zu rund 70 % der Kapazität möglich. Grund für diese Maßnahme sei „ein mutmaßlicher technischer Defekt eines Speichers in Mittelfranken und eines Speichers in Niedersachsen“. Laut dem Branchenblatt „pv magazine“ habe es erneut zwei Brände in einem Haus und einer Garage gegeben.

Juristische Möglichkeiten

Viele Eigentümer der betroffenen Heimspeicher sind deshalb zunehmend verunsichert und fragen sich zu Recht, was man als Betroffener juristisch unternehmen kann.

a) Vorgehen gegen Verkäufer

Im Ausgangspunkt kommen Mängelgewährleistungsrechte gegen die Verkäufer des jeweiligen Heimspeichers in Betracht.

Die Verkäufer schulden ihren Kunden einen Heimspeicher, der gefahrlos mit der versprochenen vollen Leistung bzw. Speicherkapazität betrieben werden kann. Ist dies, wie aktuell bei vielen Betroffenen, nicht der Fall, können die Verkäufer primär zur sog. Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) aufgefordert werden. Verstreicht die Frist, ist unter Umständen sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Auch Schadensersatzansprüche kommen in einschlägigen Fällen in Betracht.

b) Vorgehen gegen den Hersteller Senec

Daneben kann der Hersteller Senec, der seinen Kunden standardmäßig eine 10-jährigen Garantie auf den Heimspeicher gewährt, in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen der Herstellergarantie verspricht Senec seinen Kunden, dass die Heimspeicher während der Garantiezeit 100 % Speicherkapazität haben. Dieses Versprechen wird bei Speichern, die sich im Konditionierungsbetrieb befinden, nicht eingehalten (s.o.).

Ferner sieht die Herstellergarantie vor, dass in Garantiefällen defekte Teile repariert oder ersetzt werden.

Rechtliche Beratung

Gerne beraten wir Betroffene über die im jeweiligen Einzelfall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Sie erreichen uns z.B. per E-Mail info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter der 0931 30811-126.

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