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Team Markenrecht
von links nach rechts: Rechtsanwalt Alexander Stegmann, Rechtsanwalt Domenic Ipta

Das Markenrecht ist als Teil des Kennzeichenrechts dem gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen. Für eine deutsche Marke ist vor allem das Markengesetz (MarkenG) maßgeblich, die europäische Unionsmarke ist in der Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt und definieren die Rechte und Pflichten des Markeninhabers gegenüber anderen. Außerdem ist geregelt, wie sich der Markeninhaber gegen möglicherweise unberechtigte Marken wehren kann.

Hierbei gebührt dem Markeninhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Nach der Eintragung einer Marke hat dieser das Recht, seine Marke nach Belieben für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Das Markenrecht erlaubt ihm, Dritten zu verbieten, eine ähnliche Marke bzw. gar identische Marke für identische bzw. ähnliche Waren oder Dienstleistungen einzutragen bzw. zu benutzen (sog. Verwechslungsgefahr bzw. Doppelidentität).

Was ist eine Marke?

Bei einer Marke handelt es sich nach § 3 MarkenG bzw. Art. 4 UMV um ein rechtlich geschütztes Zeichen, das die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen kennzeichnet und seinem Inhaber für den Bereich der geschützten Waren beziehungsweise Dienstleistungen ein Monopolrecht verschafft.

Als Marke können grundsätzlich sämtliche Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben sowie Zahlen geschützt werden. Die häufigsten Arten von Marken sind

  • Wortmarken
  • Wort-/Bildmarken
  • Bildmarken

Eine Eintragung kann demgegenüber nicht erfolgen, wenn die Marke gegen die sogenannten absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG verstößt. Gründe sind beispielsweise, dass die Unterscheidungskraft fehlt oder dass Hoheitszeichen in der Marke verwendet werden.

Markenanmeldung

Für die Anmeldung einer Marke im deutschen Register verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) derzeit eine Gebühr in Höhe von 300,00 EUR (290,00 EUR bei elektronischer Anmeldung). Die Anmeldung umfasst die Registrierung von maximal drei Nizza Klassen, welche jedoch für eine zusätzliche Gebühr erhöht werden können. Für den Fall, dass eine europäische Marke angemeldet werden soll, berechnet das EUIPO für Schutz in einer Nizza Klasse eine Grundgebühr in Höhe von 850,00 EUR. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine internationale Marke anzumelden.

Schutzumfang des Markenrechts

Das Markenrecht schützt den Inhaber der Marke vor unbefugter Benutzung des geschützten Zeichens. Eine unbefugte Benutzung liegt immer dann vor, wenn jemand im geschäftlichen Verkehr gegen den Willen des Inhabers das Zeichen verwendet. Dabei muss es jedoch auch um Waren und Dienstleistungen gehen, für die die Marke eingetragen ist (Nizza-Klassifikation). Zu beachten ist jedoch, dass bekannte Marken nicht einfach für neue Produkte verwendet werden dürfen. Bei bekannten Marken erstreckt sich der Schutz auch auf nicht eingetragene Waren oder Dienstleistungen, da der Verkehr in der Regel das Produkt dem Markeninhaber zuordnet.

Das Markenrecht schützt den Berechtigten davor, dass andere sein Markenzeichen verwenden und stellt demnach einen Teil des Firmenwertes dar. Das Markenrecht gilt grundsätzlich 10 Jahre, kann jedoch beliebig oft verlängert werden. Zu beachten ist nur, dass der Markenschutz nach einer Schonfrist von fünf Jahren nur dann besteht, wenn die Marke auch tatsächlich benutzt wird.

Darüber hinaus gibt es grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung eine Marke im Register anmelden zu müssen. Ein Produkt kann also auch ohne Markenschutz vertrieben werden. Wer jedoch auf einen Markenschutz verzichtet, riskiert, dass Dritte das Zeichen als Marke anmelden. Da die Berufung auf ein Vorbenutzungsrecht meist ausscheidet und eine Benutzungsmarke nur bei ausreichender Verkehrsgeltung entsteht, besteht die Gefahr, die eigene Marke nach jahrelanger Benutzung aufgeben zu müssen.

Markenrechtsverletzung

Die Verletzung von Markenrechten kann für Unternehmen eine massive finanzielle Einbuße bedeuten. Denn zum einen nutzt ein anderer den eigenen Marketingaufwand aus und zum anderen können billige Plagiate das Vertrauen in die Marke erschüttern und sie damit entwerten. Ihre Marke wird demnach sprichwörtlich verwässert.

Die Durchsetzung von Markenrechten erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Damit macht der Schutzrechtsinhaber den Abgemahnten auf die Verletzung aufmerksam und fordert ihn auf, die Verletzung in Zukunft zu unterlassen. Eine solche berechtigte Abmahnung hat zur Folge, dass der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben muss. Wenn jedoch unberechtigterweise abgemahnt wird, muss der Abmahnende dem vermeintlichen Verletzer dessen entstandenen Schaden ersetzen. Es empfiehlt sich daher, genau zu überlegen, aus welchen Gründen abgemahnt wird.

Nicht selten besteht im Markenrecht auch die Möglichkeit einer Abgrenzungsvereinbarung. Dabei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, mit dem eine Kennzeichenstreitigkeit außergerichtlich zwischen den Rechteinhabern friedlich beigelegt wird, um ein Nebeneinanderstehen beider Kennzeichen zu erreichen (sog. Koexistenzvereinbarung). Der Markeninhaber kann des Weiteren anderen Personen Nutzungsrechte an seiner Marke einräumen, dass ein Markenlizenzvertrag abgeschlossen werden sollte. Darin wird geregelt, auf welche Weise der Markeninhaber (Lizenzgeber) einem Dritten (Lizenznehmer) die Erlaubnis erteilt, seine Marke in einem bestimmten Umfang nutzen zu dürfen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, das Markenrecht über einen Markenkaufvertrag vollständig an einen Dritten zu übertragen.

Domainrecht

Im stetig zunehmenden Zeitalter der Digitalisierung erlangt auch das Domainrecht vermehrte Aufmerksamkeit. Die Domain hat Adress- und Namensfunktion im Internet und kann auch als Markenbezeichnung Wert erlangen. Die Vergabe von Domains erfolgt in der Regel nach dem Prioritätsprinzip. Dadurch können Konflikte mit anderen Marktteilnehmern entstehen, die eine Registrierung einer Domain noch nicht vorgenommen haben. Infolgedessen könnte sich in der Domain beispielsweise eine etablierter Markenname wiederfinden. In einem solchen Fall kann die Verwendung dieser Domain einen abmahnfähigen Markenrechtsverstoß darstellen.

Ihr Beratungsteam rund um das Thema Markenrecht
RA Alexander Stegmann

Alexander Stegmann

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Markenrecht

Herr Stegmann ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihr geistiges Eigentum vor der unberechtigten Verwendung durch Dritte zu schützen. Das Markenrecht ist dabei eine effektive Verteidigung Ihrer Ideen und Erfindungen.

melina Lutz

Melina Lutz

Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Lutz hat im Oktober 2019 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei uns begonnen, 2022 hat sie die Ausbildung mit herausragend guten Ergebnissen abgeschlossen und sich für den Verbleib in unserem Team entschieden, was uns sehr freut. Sie unterstützt Herrn Stegmann bei der Bearbeitung der markenrechtlichen Mandate.

Markenrecht von A-Z

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Markenrecht mit verständlicher Sprache.

Bewertungen im Markenrecht
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Immer sehr gute und schnelle Beratung und Bearbeitung unserer Anliegen.
13.11.2020
Siegreich in allen Angelegenheiten
****** 6 Sterne von mir. Ich bin Diplomhandels-Lehrer und Wirtschaftspädagoge. Seit meinem Studium befasse ich mich mit juristischen Problem- und Fragestellungen. Mittlerweile bin ich seit 25 Jahren mit unserem Bildungsunternehmen…
Tilo Spiegel 01.06.2020
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